Datenschutzbeauftragter

Wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, sind vor allem folgende Stellen laut Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dazu verpflichtet, eine Person als Datenschutzbeauftragten zu bestellen: Architekten, Anwälte und Steuerberater, juristische Personen wie Aktiengesellschaften und GmbHs sowie Personengesellschaften wie OHGs und KGs.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kümmert sich nach der DSGVO darum, dass die Vorschriften rund um den Datenschutz eingehalten werden. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert spezielle Fachkunde sowie technische, organisatorische und rechtliche Kenntnisse aus der Informationstechnik. Eine geeignete und zuverlässige Person dafür im eigenen Betrieb zu finden, ist nicht leicht. Wie gut, dass man auch eine externe Person mit dieser Verantwortung beauftragen kann. Wir, von FOR.UM IT-Service, bieten Ihnen an, die Rolle des Datenschutzbeauftragten für Sie zu übernehmen.

Das dürfen Sie von uns erwarten:

  • Kontrolle und Beratung rund um das Thema Datenschutz
  • Analyse Ihres bestehenden Datenschutzniveaus
  • Prüfung von Datensicherungsmaßnahmen
  • Prüfung der Auftragsdatenverarbeitung
  • Prüfung der Videoüberwachung
  • Beratung zur Datennutzung für Ihre Kundenwerbung

Wir bieten zudem:

  • vertieftes Know-How aus der Informationstechnik
  • Zusatzwissen aus eigener jahrelanger Erfahrung
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Gerne bieten wir Ihnen eine ausfĂĽhrliche Datenschutzberatung an.

Sprechen Sie uns an, gerne beantworten wir Ihre Fragen: